Berufungsgericht bestätigt Freilassung von José Maria Sison
Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein und forderte die erneute Verhaftung. In der Verhandlung am 26.9.07 vor dem Berufungsgericht konnte die Staatsanwaltschaft – wie zu erwarten war – keinerlei neuen „Beweise“ vorlegen und teilte mit, seine Entscheidung am Mittwoch, den 3. Oktober, zu verkünden. In dieser Entscheidung wies es die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück und erklärte, dass keine ausreichenden Beweise für die Anklagevorwürfe gegen José Maria Sison vorliegen. Ein wichtiger Erfolg der internationalen Solidarität! Nach wie vor wird jedoch das Strafverfahren gegen den philippinischen Marxisten-Leninisten fortgeführt und auch das beschlagnahmte Material ist noch nicht vollständig zurückgegeben. Der Kampf zur vollständigen Einstellung der Verfolgung von J. M. Sison und für sein uneingeschränktes Asyl- und Aufenthaltsrecht geht weiter. |