Arbeiterbildungszentrum: Die geplante Gesetzesänderung zur Regelung der Gemeinnützigkeit,ist vom Tisch!

Gelsenkirchen, 8.11.2012

*Die geplante Gesetzesänderung zur Regelung der Gemeinnützigkeit
ist vom Tisch!*

Liebe Mitstreiter/innen und Vertreter/innen von Vereinen und Organisationen,

herzlichen Glückwunsch an uns alle.

Nach dem bereits im Finanzausschuss am 19.10. 2012 die geplante Änderung 
abgelehnt wurde, wurde jetzt auch am 25.10.2012 in der 2.und 3. Lesung 
des Bundestages /*die Verschärfung*/des § 51 Absatz 3 abgelehnt. Sie 
bezog sich auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und 
Organisationen, wenn sie in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes 
oder eines Bundeslands als "extremistisch" aufgeführt werden.

 *Damit ist die "zwingende" Aberkennung der Gemeinnützigkeit vom Tisch!*

Ohne unseren gemeinsamen, sehr breiten und vielfältigen Protest, gegen 
diese Änderungen, wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen. Knapp 200 
Organisationen haben den offenen Brief, der von Attac und Robin Wood 
initiiert wurde unterschrieben. Über *420**Einzelpersonen*und 
*18**Organisationen*haben bisher die von uns initiiere 
Unterschriftenliste unterschrieben und haben sich so bewusst gegen die 
Staatsdoktrin des Antikommunismus gewandt, die u.a. in dieser 
Verschärfung zum Ausdruck kommt. Am 29.9. gab es direkt vor dem 
Bundestag eine breite Protestaktion, an der wir uns auch beteiligt haben.

Dieser gemeinsame Protest hat sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass 
wir uns nicht spalten lassen und uns über weltanschauliche Differenzen 
hinweg, gegen den Abbau demokratischer Rechte und antikommunistischer 
Angriffe zur Wehr setzen. Wir sollten unsere neu gewonnenen Verbindungen 
pflegen und aufrecht erhalten, um auch künftig gemeinsam um 
demokratische Rechte und Freiheiten kämpfen zu können.

So ist die Verschärfung des §51 Absatz 3 zwar weg, aber die Aberkennung 
der Gemeinnützigkeit hängt nach wie vor wie ein Damoklesschwert über den 
einzelnen Vereinen und Organisationen. Es bleibt nach wie vor den 
Finanzbehörden überlassen, ob sie die Gemeinnützigkeit aberkennen, auch 
wenn die Vereine die Möglichkeit der Klage dagegen haben.

Die Homepage "Bayern gegen Linksextremismus" oder der illegale 
Bankenboykott gegen die MLPD sind nur zwei von vielen Beispielen, dass 
weiter versucht wird, linke, antifaschistische, fortschrittliche und 
revolutionäre Kräfte zu diskreditieren. Dagegen gilt es auch zukünftig 
in die Offensive zu gehen.

Ein erster Schritt kann sein, dass wir uns gegenseitig über weitere 
Angriffe sofort informieren, sie breit bekannt machen und weiterhin über 
gemeinsame Schritte beraten. Unsere Seminarhäuser in Gelsenkirchen und 
Stuttgart, können dabei ggf. auch für nötige Treffen oder Seminare 
genutzt werden.

Mit solidarischen Grüßen

Arbeiterbildungszentrum